Zivilgesellschaftlicher Schutzwall gegen arbeitnehmerfeindliche Interessen

Bevor wir die Beschaffenheit eines möglichen Schutzwalls als befreiende Perspektive gegen arbeitnehmerfeindliche Interessen betrachten, sollten wir zunächst einen Blick auf gegebene gesellschaftspolitische Warnsignale werfen.

Wie wir wissen, legen rechtspopulistische Regierungen großen Wert darauf, sich bei der Erarbeitung von Gesetzen (und Verordnungen) nicht dreinreden zu lassen. Wirtschaftsliberale Interessen und ihre negativen Folgen für die Arbeitnehmer*innen sind so mit einer größeren Wahrscheinlichkeit zu erwarten als dies unter Einbeziehung der Sozialpartnerschaft der Fall wäre. Während „aus theoretischer wie empirischer Sicht wenig darauf hin [deutet], dass eine generelle Verlagerung der Tarifverhandlungen auf die Betriebsebene […] in jedem Fall von Vorteil sein dürfte“ (S 41), wird dennoch über die Nachteile für die Lohnabhängigen hinweg eine zunehmende Verbetrieblichung angestrebt.

Auch wenn einiges, das Lucia Bauer noch zu Beginn des Jahres 2018 als Befürchtung skizzierte nicht oder nicht in dem geplanten Ausmaß eingetreten ist, so sind dennoch viele dieser negativen Aspekte weiterhin gegeben. Denken wir dabei nur an die durch die „Aufsicht“ erfolgte Erschütterung der Selbstverwaltung aufgrund der „Strukturreform in der Sozialversicherung“ (Pkt. 6) oder an den “Systembruch bei der Sonntags- und Feiertagsruhe”.

Besser wäre es daher, eine demokratisch legitimierte Instanz gegen derlei arbeitnehmerfeindliche Interessen zu errichten, um jahre- oder gar jahrzehntelange Nachwirkungen einer rechtspopulistisch-wirtschaftsliberalen Regierung zu verhindern.

Vorüberlegungen zur anschließenden Schutzwall-Diskussion

Wir kennen in Österreich vier Verfassungsprinzipien. Das bundesstaatliche Prinzip wird seit den Tagen von Hans Kelsen durch den Bundesrat als zweite Kammer gewährleistet:

"In einem Bundesstaat wird die politische Macht zwischen Bund und Ländern aufgeteilt. Es gibt in einem Bundesstaat also nicht nur eine Aufteilung in verschiedene Verwaltungsregionen, sondern die BürgerInnen haben auch das Recht, in ihrem Bundesland selbst politisch mitzugestalten."
Aus: Grundprinzipien der Bundesverfassung

Alle anderen Bereiche der Selbstverwaltung wie jene der gesetzlichen Berufsvertretungen, der Sozialversicherung oder der Vertretung von Studierendeninteressen sind zwar seit 2008 auch verfassungsmäßig und damit grundsätzlich geschützt, aber bei weitem nicht so stark wie die territorialen Interessen. Während die Einrichtung und die Organisation der Gemeinden als Selbstverwaltungskörper in den Artikeln 115 bis 120 der Bundesverfassung geregelt werden, finden die Regelungen für die nichtterritoriale (sonstige, funktionale) Selbstverwaltung in den Absätzen a bis c des Artikels 120 Platz.

Mit anderen Worten: während das bundesstaatliche Verfassungsprinzip bis dato gut abgesichert ist, wird das republikanische Prinzip hingegen beim Staat angesiedelt, der dem Gemeinwohl verpflichtet ist und so den Schutz der “gemeinsamen Sache” (res publica) aller Bürger*innen einer Republik im Fokus hat. Wie wir wissen, bedarf diese Sichtweise einer grundlegenden, vorzugsweise strukturell-institutionellen Korrektur. An dieser Stelle bringt Hartmut Rosa1 diesen Gedanken ins Spiel:

Was würde es denn heißen, Welt gemeinsam zu gestalten? Mein Vorschlag lautet: Wir brauchen so etwas wie eine Gemeinwohlkonzeption, weil Politik nicht einfach Interessendurchsetzung ist. (S 206)

Diese Sichtweise ist keine Einzelmeinung mehr. Sie wird geteilt von anderen namhaften Vertretern aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft. Dem deutschen Univ.-Prof. Birger Priddat zufolge sollte „jedes Gesetz, nachdem es formuliert ist„, von Fachleuten einer „neutralen Instanz nochmal begutachtet werden, wieweit es dem Allgemeinwohl dient“ (3sat-Interview „Die Politik ist nicht mehr souverän“, 25.8.2017).

Unser gemeinsamer Ausweg: Gemeinwohl-Werkstatt

Gehen wir davon aus, dass eine resiliente Demokratie, die institutionell vorbereitet ist auf die Abwehr von arbeitnehmerfeindlichen Ansprüchen, gleichzeitig solidarischer ist, dann braucht es nur noch eines zur Realisierung dieser Gemeinwohlinstanz: die Ausarbeitung eines von einer breiten zivilgesellschaftlichen Unterstützung getragenen Konzepts zur Etablierung einer Gemeinwohl-Instanz. Andernfalls werden wir den „Wettbewerb nach unten“ auf Dauer nicht stoppen können. Bei einer zunehmenden Spaltung der Gesellschaft wird auch der Ruf nach mehr „Solidarität und demokratische Organisierung aller Lohnabhängigen zur Schaffung von gemeinsamer Handlungsmacht“ ungehört bleiben.

2021-02-09_oliver-nachtwey_verbriefte-soziale-rechte-fuer-alle_ohne-sie-ist-gemeinwohl-undenkbar

Schlimmer noch: schon bisher zeigten die fehlgeschlagenen Bemühungen um die Realisierung eines „Zivilgesellschaftlichen Zukunftsbudgets“ als einer der propagierten „Wege aus der Krise“, dass diese nicht nur weitestgehend ignoriert wurden, vielmehr blieben die verschiedenen Angriffe auf den Sozialstaat auch nach 2008 weiter erfolgreich. Statt neue Jobs zB durch produktivitätssteigernde Arbeitszeitverkürzung zu schaffen, wie sie ua auch von internationalen Konzernen umgesetzt wird, werden sozial benachteiligte Menschen ab 1. 7. 2021 zu einer Sozialberatung verpflichtet, die dazu führen soll, „möglichst viele Menschen rasch aus der Sozialunterstützung in einen Job zu bringen.“ Der damit verbundene soziale Druck nach unten verschärft die Prekarisierung und Spaltung der Gesellschaft. Derlei Maßnahmen passen in das Bild, das Ulrike Herrmann bereits 2010 in ihrem Kommentar „Die Mittelschicht betrügt sich selbst“ zeichnete. Eine so gesehen arbeitnehmerfeindliche Gesetzgebung kann verhindert werden

Den traditionellen linken, sozialen und demokratischen Kräften ist es bisher weder in Deutschland noch in Europa wirklich gelungen, diese Unzufriedenheit aufzugreifen und die entsprechende Energie für einen demokratischen Wiederbeginn zu nutzen. (Oliver Nachtwey2)

durch demokratisch legitimierte Instanzen, die nach dem Gemeinwohl als Ausdruck für das republikanische Verfassungsprinzip streben und damit einer schleichenden Erosion des Sozialstaates entgegenwirken. Während sich andernfalls die Perspektiven in der Abstiegsgesellschaft weiter verdüstern, wächst so – in Anlehnung an Oliver Nachtwey (S 231) – die Hoffnung mit einem optimistischen Blick auf eine bessere Zukunft. In diesem Sinne könnte die Entwicklung eines Gemeinwohlkonzepts als demokratiepolitisches Angebot die geeignete Klammer darstellen für große Gruppen, denen ein kollektiv erfahrbares Anerkennungsdefizit droht (vgl. Oliver Nachtwey, a. a. O., S 187). Die Grundlagen dafür könnte eine Gemeinwohlwerkstatt erarbeiten.

Schlussbemerkung

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Link zur Broschüre: https://wien.arbeiterkammer.at/service/veranstaltungen/rueckblicke/AK_Piketty_WEB.pdf

Auf dem Weg zu mehr Gerechtigkeit wird es nicht reichen, sich als Sozialdemokratie nunmehr wieder verstärkt den „Interessen der ArbeitnehmerInnen“ zuzuwenden. Um darin gesamtgesellschaftlich erfolgreich zu sein wird es neben trans- auch nationale, über ideologische Grenzen hinweg agierende Gremien brauchen, die an entsprechenden Lösungen im Sinne einer „partizipatorischen Demokratie“ mitwirken.


Anmerkungen

1.| Hartmut Rosa, in: Was stimmt nicht mit der Demokratie?, Berlin: Suhrkamp, 1. Aufl., 2019
2.| Oliver Nachtwey, in: Die Abstiegsgesellschaft, Berlin: Suhrkamp, 8. Aufl., 2018, S 230

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