Die Sozial(staats)enzyklika

Die vom „Arbeiterpapst“ Leo XIII. am 15. Mai 1891 veröffentlichte Sozialenzyklika war die erste ihrer Art und sie ist bis heute die Antwort eines Papstes auf gesellschaftliche Umbrüche wie wir sie auch zu Beginn des 21. Jahrhunderts wieder erleben.

Als das Industriezeitalter mit der Mechanisierung des Arbeiters1 begann, sah dieser angesichts des fehlenden Angebots an käuflichen Gegenständen keinen Anlass dafür, „Tag für Tag einen ganzen Arbeitstag zu bestreiten“. Ihr Widerwillen „war die Hauptursache für den Bankrott der ersten Fabriken“. Diese Machtposition wurde alsbald umgekehrt, indem „derart niedrige Löhne“ gezahlt wurden, „daß man sich tagtäglich mindestens 10 Stunden plagen mußte, um seinen Lebensunterhalt zu verdienen“.

Die darauf folgenden gesellschaftlichen Umwälzungen waren gravierend. Die Zünfte starben aus, weil sie ihren Mitgliedern kein gerechtes Einkommen mehr garantieren konnten. Der Aufstand der Seidenweber 1831 in Lyon macht deutlich, in welch prekärer Situation die Lohnabhängigen waren: nachdem die Forderungen nach einem Mindestlohn für ihre Arbeit nicht fruchteten, wurde am 21. November ein einwöchiger Streik ausgerufen. Doch tags darauf kam es bereits zu bewaffneten Auseinandersetzungen mit mehreren hundert Toten bis Ende des Jahres. Derlei Konflikte waren auch damals nicht der Alltag. Dieser war vielmehr geprägt von Hunger und Armut in weiten Teilen der Bevölkerung als Ausdruck ihrer Machtlosigkeit den Besitzenden gegenüber.

In seiner Einleitung mit dem Titel „Die Arbeiterfrage2 wies Papst Leo XIII. genau darauf hin, indem er wie folgt formulierte:

In der Umwälzung des vorigen Jahrhunderts wurden die alten Genossenschaften der arbeitenden Klassen zerstört, keine neuen Einrichtungen traten zum Ersatz ein, das öffentliche und staatliche Leben entkleidete sich zudem mehr und mehr der christlichen Sitte und Anschauung, und so geschah es, daß die Arbeiter allmählich der Herzlosigkeit reicher Besitzer und der ungezügelten Habgier der Konkurrenz isoliert und schutzlos überantwortet wurden.

Seine Antwort auf die beschriebenen sozialen Umbrüche ging weit über diese Kritik hinaus. Mit dem „Geist der Neuerung“ (lat.: rerum novarum), so die ersten Worte dieser Enzyklika, kritisierte Papst Leo XIII. nicht nur die beiden Gesellschafts- und Wirtschaftssysteme Sozialismus und Liberalismus. Vielmehr stellte er diesen beiden seine Sicht über „die wahre Lösung“ der Arbeiterfrage gegenüber. Sein Ausgangspunkt dabei war „der Mensch, wie er ist“: ungleich in „Anlagen, Fleiß, Gesundheit und Kräfte[n]“. Jene, die zum Klassenkampf aufrufen begehen ihm zufolge einen „Grundfehler in der Behandlung der sozialen Frage“, denn: „ganz das Gegenteil ist wahr“. Anstelle der Ansicht, „zwischen der besitzenden und der unvermögenden, arbeitenden Klasse“ gäbe es einen von Natur aus unversöhnlichen Gegensatz, hat die Natur „vielmehr alles zur Eintracht, zu gegenseitiger Harmonie hingeordnet“.

Der Versöhnung der Klassengegensätze wegen und aus Gründen der Gerechtigkeit empfahl er den einen „vollständig und treu die Arbeitsleistung zu verrichten“, während er es als „Pflicht der Arbeitsherren“ betrachtete, den Lohn der Notleidenden nicht „zu drücken und [sie] auszubeuten um des eigenen Vorteils willen“. Während Otto von Bismarck ab 1883 damit begann, das System einer Sozialversicherung einzuführen, verwendete Papst Leo XIII. weiterhin den Begriff „Almosenpflicht“. Das dazu Gesagte, so hielt er fest, „läßt sich also kurz so zusammenfassen: Wer irgend mit Gütern von Gott dem Herrn reichlicher bedacht wurde, seien es leibliche und äußere, seien es geistige Güter, der hat den Überfluß zu dem Zweck erhalten, daß er ihn zu seinem eigenen wahren Besten und zum Besten der Mitmenschen wie ein Diener der göttlichen Vorsehung benütze.“

Funktionen und Grundsätze eines Sozialstaates

Als erste Aufgabe des Staates nannte der Arbeiterpapst das Gemeinwohl als „einer derartigen allgemeinen Einrichtung der Gesetzgebung und Verwaltung, daß daraus von selbst das Wohlergehen der Gemeinschaft wie der einzelnen empor blüht“. Die „subsidiäre Funktion des Staates im Hinblick auf die allgemeine Wohlfahrt“ wird dahingehend begründet, als die Wohlhabenden „nicht in dem Maße auf den öffentlichen Schutz angewiesen“ sind, da sie „selbst die Hilfe eher zur Hand“ haben; „dagegen hängen die Besitzlosen, ohne eigenen Boden unter den Füßen, fast ganz von der Fürsorge des Staates ab.“ Weitere Aufgaben des Staates seien u. a. die „Sicherung des Privateigentums“ und „Eigentum für alle, besonders auch für die Arbeiterschicht, als wichtiges Ordnungsprinzip der staatlichen Wirtschafts- und Sozialpolitik“. Die daraus ableitbaren „Vorteile werden jedoch offenbar dann nicht gewonnen, wenn der Staat seinen Angehörigen so hohe Steuern auferlegt, daß dadurch das Privateigentum aufgezehrt wird“.

Eine „Eigenleistung der Arbeitnehmer und Arbeitgeber in der Lösung der Arbeiterfrage“ bestand für Papst Leo XIII. darin, „Genossenschaften und Vereinigungen“ zu gründen. Um „gegen jenes schmähliche System der Unterdrückung anzukämpfen“ waren die Gründung christlicher Arbeiterverbände „als höchst zeitgemäß und wünschenswert“ zu betrachten. Als Ziel dieser Vereinigungen „gelte stets das gesunde Verhältnis zwischen Arbeitern und Lohnherren in bezug auf Rechte und Pflichten“. Das sich bereits abzeichnende staatliche Sozialversicherungssystem sah er lieber in privatrechtlicher Hand: „Ein Hauptbemühen hat dahin zu gehen, daß es den Mitgliedern nie an Arbeit fehle, und daß eine gemeinsame Kasse vorhanden sei, aus welcher den einzelnen die Unterstützungen zufließen bei Arbeitsstockungen, in Krankheit, im Alter und bei Unglücksfällen.“

Diese Hinwendung zum „Privaten“ ist u. a. den sozialen und politischen Umbrüchen des ausgehenden 19. Jahrhunderts geschuldet: wenngleich inhaltlich ganz sozialstaatlich, dürfen wir Rerum Novarum insofern mehr als Gegenentwurf zum aufkeimenden Sozialismus betrachten und weniger als eine Befürwortung des Liberalismus.2021-01-19_armutskonferenz_der-sozialstaat-schuetzt-und-stuetzt-die-mitteMittlerweile ist auch hinlänglich bekannt, wie sehr gerade die in vielen Ländern erodierende Mittelschicht von „sozial- und wohlfahrtsstaatlichen Leistungen“ profitiert: „Starke Sozialstaaten reduzieren Abstiegsgefahr und schützen die Mitte vor Armut.3 Nichtsdestotrotz wird weiterhin versucht, die Vorteile eines „schlanken“ Staates – Stichwort: Senkung der Lohnnebenkosten als Beitrag zur Sozialversicherung – zu propagieren, zum Nachteil der zumeist unfreiwillig Betroffenen und damit letzten Endes auch der (sich selbst betrügenden)4 Mittelschicht.

Der ewig junge Geist der Neuerung

Die in der Sozialenzyklika Rerum Novarum angelegten Bausteine eines Sozialstaates: Personalität, Solidarität, Subsidiarität und Gemeinwohl wurden die ersten vier Prinzipien der christlichen Soziallehre. Nachhaltigkeit und „die Option für die Armen“ kamen später hinzu. Wir können sie, so Magdalena Holztrattner, als „Ethik der Gesellschaft bezeichnen, da sie darüber reflektiert, welche sozialen Strukturen eine Gesellschaft braucht, damit alle Menschen gut in ihr leben können.“5 Diese Diskussion über die für eine resiliente Demokratie erforderlichen Institutionen wird so schnell wohl nicht enden – hoffentlich.


Anmerkungen

1.| André Gorz, Kritik der ökonomischen Vernunft, Berlin: Rotbuch, 3. Aufl., 1990, S 39
2.| Sämtliche Zitate aus der auf kathpedia.com veröffentlichten Übersetzung von Rerum Novarum
3.| Text, der die oben abgebildete Grafik beschreibt in: Der Sozialstaat schützt und stützt die Mitte, http://www.armutskonferenz.at/files/soziales_netz_schuetzt_die_mitte.pdf, S 4
4.| Dieser Hinweis ist von Ulrike Herrmann: „Die Mittelschicht betrügt sich selbst“, 2010-04-08, https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/soziale-gerechtigkeit-die-mittelschicht-betruegt-sich-selbst-a-687760.html
5.| Magdalena Holztrattner, zitiert in: https://www.ordensgemeinschaften.at/artikel/4722-die-christliche-soziallehre-in-20-minuten, 2021-01-17, 12:00 MEZ

Dieser Blogbeitrag erschien im ZeitZeichen 1/21 und am 17. Mai 2021 in einer Nachricht des KAB Diözesanverbandes Münster.

Ein Gedanke zu „Die Sozial(staats)enzyklika

  1. Welche Wirkung eine Enzyklika entfalten oder genauer: wozu sie missbraucht werden kann, das erfahren wir bei Thomas Keplinger:

    „Im März 1933 setzte Engelbert Dollfuß die parlamentarische Demokratie außer Kraft und regierte ab diesem Zeitpunkt autoritär auf Grundlage des Kriegswirtschaftlichen Ermächtigungsgesetzes von 1917. Wie schon an anderer Stelle beschrieben, führte er die Errichtung eines ständisch geordneten Staates im Schilde, der auf der Enzyklika ‚Quadragesimo anno‘ von Papst Pius XI. beruhen sollte. Mit diesem Vorhaben war eine völlige Neuordnung des Staates verbunden, was die Einführung eines eigenen Wappens bedingte.“

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