Wenn die Reichen und Mächtigen das System manipuliert haben, um ihre Privilegien zu behalten (Michael J. Sandel), dann leiden am anderen Ende der Reichtum-Skala auch die arbeitenden Menschen. Jedenfalls so lange, bis Ministerpräsidenten oder Bundeskanzler über ihre Unzulänglichkeiten im Sinne einer vertrauenswürdigen Volksvertretung stürzen. Dann wird zwar der Weg frei für die massive Anhebung von Mindestlöhnen, aber sie hinterlassen mitunter auch arbeitsmarktpolitische Minenfelder wie beispielsweise 12-Stunden-Arbeitstage, die nicht so schnell wieder aus den Gesetzestexten gelöscht werden. Diesbezüglich könnten wir Vorsorge treffen, indem wir den Bundesrat aus seinem föderalen Dornröschenschlaf erwecken und im Sinne eines weiteren Verfassungsprinzips republikanisch aufwerten. Notwendig wird dieser Schritt, weil schon die bisherigen Maßnahmen gegen arbeitnehmerische Interessen zeigten, dass sie mangels Solidarität und trotz verfassungsmäßig legitimierter Sozialpartnerschaft umsetzbar sind und auch umgesetzt werden.
Wenn am 3. November 2021 in Wien zu einer Demo gegen Big Pharma und für die Freigabe von Patenten aufgerufen wird, dann betrifft das ebenfalls die Agenden einer Institution der nicht-territorialen Selbstverwaltung.
In beiden Fallbeispielen geht es sowohl um einen gerechten Anteil am gemeinsam erarbeiteten Wohlstand als auch um die Gesundheit der arbeitenden Menschen. Die institutionalisierte Kräfteverteilung hat es bisher nicht geschafft, der seit Jahrzehnten wachsenden und schleichend sich entwickelnden sozialen Ungleichheit erfolgreich zu begegnen. Offensichtlich führt die zunehmende „Heterogenität politischer Präferenzen“ nicht nur bei politischen Parteien (Rousseau sprach von Teilgesellschaften) dazu, dass diese ihre Aufgaben „sukzessive mit geringerem Erfolg erfüllen“. Um nun die anstehenden Interessenskonflikte zu überwinden, ist die Idee eines „institutionalisierte[n] Rückgriff[s] auf Expertenvoten“ keine „attraktive Möglichkeit“, um „in Konstellationen sich widersprechender Präferenzen individualisierter Bürgerinnen und Bürger akzeptable Entscheidungen zu treffen.“ In Anlehnung an die Institutionalisierung des Klimarates in Österreich sollten wir uns daher über die „Einführung einer per Losentscheid zufällig besetzten deliberativen“ Zweiten Kammer (Bundesrat) beraten, „deren Aufgabe in der kritischen Sicht aller Gesetzentwürfe vor ihrer Ratifizierung durch das Parlament liegt.“ (Claudia Ritzi/Gary S. Schaal)
Ein gutes Leben für alle sollte dann leichter realisierbar sein.
2021-10-30 Diese Webseite zum Download im Portable Document Format (pdf)